Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat Andwil in Anwendung von Art. 7 und Art. 34ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) am 7. September 2026 die Rahmennutzungsplanung erlassen und unterstellt die folgenden Unterlagen der öffentlichen Planauflage:
Gegenstand: Zonenplan 1:5000, Baureglement, Schutzverordnung (Plan und Reglement)
Die Erlasse liegen in Anwendung von Art. 41 PBG während 30 Tagen, vom Montag, 26. Oktober 2026 bis Dienstag, 24. November 2026, im Gemeindehaus Andwil, Gemeinderatskanzlei (Büro 05), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Ausserdem können die Unterlagen im Download eingesehen werden. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.
Gleichzeitig mit dem Rahmennutzungsplan werden der Planungsbericht/-unterlagen sowie die Anhänge zum Baureglement öffentlich bekannt gemacht. Diese sind lediglich behördenverbindlich, es besteht dagegen keine Einsprachemöglichkeit.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Zonenplan, das Baureglement und die Schutzverordnung beim Gemeinderat Andwil, Lätschenstrasse 7, 9204 Andwil Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 152 ff. PBG, sGS 731.1 und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1, VRP). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 48 Abs. 1 VRP).