Der Gemeinderat hat am 28. September 2026 in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) folgenden Erlass genehmigt:
Gegenstand: Gemeindestrassenplan sowie Fuss-, Wander- und Radwegplan 1:5000
Die Planunterlagen liegen während 30 Tagen, vom Montag, 26. Oktober 2026 bis Dienstag, 24. November 2026, im Gemeindehaus Andwil, Gemeinderatskanzlei (Büro 05), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Ausserdem können die Unterlagen im Download eingesehen werden. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Gemeindestrassenplan sowie Fuss-, Wander- und Radwegplan beim Gemeinderat Andwil, Lätschenstrasse 7, 9204 Andwil Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartun kann Art. 45 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1, VRP). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 48 Abs. 1 VRP).