Gesuch um Bewilligung für die Durchführung einer Tombola/Lottoveranstaltung

Im Geldspielbereich gelten seit 1. November 2020 neue Regelungen und Zuständigkeiten.

Die Gemeinde ist zuständig für Tombolas und Lottoveranstaltungen, soweit diese überhaupt noch bewilligungspflichtig sind.

Der Kanton ist insbesondere zuständig für Tombolas und Lottoveranstaltungen mit einer Plansumme über 50'000 Franken und für Pokerturniere.

Ausführliche Informationen, Merkblätter und Gesuchsformulare sind unter www.geldspiele.sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aufgeschaltet.

Bei Fragen/Unklarheiten wenden Sie sich bitte per E-MailExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an den Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartementes.

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