Leerwohnungszählungen 2026
Mit Stichtag per 1. Juni 2026 findet die Leerwohnungszählung statt. Sämtliche Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen, welche am 1. Juni 2026 über leerstehende zu vermietende oder zu verkaufende Häuser oder Wohnungen in der Gemeinde verfügen, werden ersucht, dies bis 1. Juni 2026 der Gemeinderatskanzlei Andwil, gemeinde@andwil.ch, zu melden.
Als Leerwohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag vom 1. Juni 2026 unbesetzt, aber bewohnbar sind oder die zur dauernden Miete (mindestens für drei Monate) oder zum Kauf angeboten werden. Ebenfalls mitzuzählen sind Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.