Mitwirkung zur Umklassierung der Juggenstrasse

9. Januar 2026
Auf der heute unbebauten Parzelle 944 soll ein Gewerbeneubau für die Holzbau Ledergerber AG realisiert werden. Zudem befindet sich östlich dieses Bauvorhabens eine weitere Fläche in der Bauzone (Parzelle 296), welche künftig überbaut werden könnte.

Für beide Flächen erfolgt die heutige Erschliessung über die Juggenstrasse, die als Gemeindestrasse 3. Klasse gewidmet ist. Für eine hinreichende Erschliessung der Grundstücke in der Gewerbe-/Industriezone, ist die Strasse auszubauen und in eine Gemeindestrasse 2. Klasse umzuklassieren.

Die heute bereits asphaltierte Juggenstrasse wird hauptsächlich zur Erschliessung des Weilers «Juggen» genutzt. Mit Ausnahme des unteren Teils der Juggenstrasse, werden die heute bereits bebauten Grundstücke 677 und 731 weitgehend über die Feldrietstrasse (G1) erschlossen. Das Grundstück 826 ist über die Fronackerenstrasse (G2) erschlossen. Das heute noch nicht bebaute Grundstück 295 könnte über die Feldriet- oder die Juggenstrasse erschlossen werden. Über die Juggenstrasse führt der lokale Wanderweg der Route «Andwil Post – Oberwil – Bernhardzell».

Die Gemeinde Andwil wird das vorliegende Vorprojekt dem kantonalen TiefbauamtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Vorprüfung einreichen. Gleichzeitig erfolgt das öffentliche Mitwirkungsverfahren.
Nach Erhalt der Rückmeldungen der Stellungnahmen aus der Vorprüfung sowie der Eingaben des Mitwirkungsverfahrens, wird das Bauprojekt ausgearbeitet und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Anschliessend erfolgt die öffentliche Planauflage (Dauer 30 Tage).

Start der Mitwirkung
Das Mitwirkungsverfahren beginnt am 12. Januar 2026 und dauert bis 13. Februar 2026. Die Unterlagen sind ab dem 12. Januar 2026 online einsehbar auf www.mitwirkung-andwil.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder beim Bausekretariat im Gemeindehaus Andwil, Lätschenstrasse 7,  9204 Andwil, Büro 2.

Juggenstrasse