Für betreibungsrechtliche Belangen innerhalb der Gemeinde Andwil ist das Betreibungsamt Gossau zuständig. Das Betreibungsamt erfüllt sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der zwangsweisen Eintreibung von Geldforderungen aufgrund des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).

Es führt die erforderlichen Register. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt es entsprechende Auskünfte daraus.

Das Betreibungsamt Gossau ist für die Stadt Gossau sowie die Gemeinden Andwil und Waldkirch zuständig.

Öffnungszeiten

  • Montag: 08.30 - 11.30 / 13.30 - 18.00
  • Dienstag: geschlossen
  • Mittwoch: 08.30 - 11.30 / 13.30 - 17.00
  • Donnerstag: 08.30 - 11.30 / geschlossen
  • Freitag: 8.30 - 14.00 / geschlossen