
Beglaubigte Kopie eines Dokuments
Die Gemeinderatskanzlei oder das Einwohneramt können eine beglaubigte Kopie Ihres Originaldokuments erstellen. Die Fotokopie muss zwingend von der Amtsstelle erstellt werden.
Für Überbeglaubigungen, so genannte «Apostillen», ist die Staatskanzlei des Kantons St.Gallen zuständig.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 071 388 69 84 | gemeinde@andwil.ch |