Beglaubigte Kopie eines Dokuments

Das Einwohneramt oder die Gemeinderatskanzlei können eine beglaubigte Kopie Ihres Originaldokuments erstellen. Die Fotokopie muss zwingend von der Amtsstelle erstellt werden.

Für Überbeglaubigungen, so genannte «Apostillen», ist die Staatskanzlei des Kantons St.GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zuständig.

Preis

CHF 10.00 / Dokument (CHF 5.00 für jede weitere Seite)

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