
Unterschriftsbeglaubigung
Beim der Gemeinderatskanzlei oder beim Einwohneramt können Unterschriften beglaubigt werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache und ein Identitätsnachweis (ID, Reisepass, Ausländerausweis) nötig. Bitte setzen Sie die zu beglaubigende Unterschrift erst unter Anwesenheit der beglaubigenden Person unter das entsprechende Dokument.
Für Überbeglaubigungen, so genannte «Apostillen», ist die Staatskanzlei des Kantons St.Gallen zuständig.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 071 388 69 84 | gemeinde@andwil.ch |