Die Geschäftsprüfungskommission prüft gemäss den gesetzlichen Vorgaben des Gemeindegesetzes sowie der Gemeindeordnung die Amtsführung von Rat und Verwaltung und übt die Rechnungskontrolle aus.
 

Prüfung von Amts- und Haushaltsführung

  1. Die Geschäftsprüfungskommission handelt ohne Weisungen des Rates und erfüllt ihre Aufgaben selbständig und unabhängig.
  2. Sie prüft die Amts- und Haushaltsführung des Rates und der Verwaltung im abgelaufenen Jahr sowie die Anträge des Rates über Budget und Steuerfuss für das nächste Jahr.
  3. Sie kann während des Jahres angekündigte Zwischenrevisionen vornehmen.
  4. Sie berichtet der Bürgerversammlung über das Ergebnis ihrer Prüfung. Bevor sie ihren Bericht veröffentlicht, gibt sie dem Rat Gelegenheit zur Stellungnahme.
  5. Die Bürgerschaft kann Ergänzungsberichte verlangen.

Anträge an die Bürgerschaft
Die Geschäftsprüfungskommission unterbreitet der Bürgerschaft Anträge über die Abnahme der Jahresrechnung.

Sie kann Anträge stellen:
a) über Budget und Steuerfuss;
b) zu anderen Geschäften.

Kontakt

Geschäftsprüfungskommission
Lätschenstrasse 7
9204 Andwil
Tel. 071 385 12 15

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