
Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission prüft gemäss den gesetzlichen Vorgaben des Gemeindegesetzes sowie der Gemeindeordnung die Amtsführung von Rat und Verwaltung und übt die Rechnungskontrolle aus.
Prüfung von Amts- und Haushaltsführung
- Die Geschäftsprüfungskommission handelt ohne Weisungen des Rates und erfüllt ihre Aufgaben selbständig und unabhängig.
- Sie prüft die Amts- und Haushaltsführung des Rates und der Verwaltung im abgelaufenen Jahr sowie die Anträge des Rates über Budget und Steuerfuss für das nächste Jahr.
- Sie kann während des Jahres angekündigte Zwischenrevisionen vornehmen.
- Sie berichtet der Bürgerversammlung über das Ergebnis ihrer Prüfung. Bevor sie ihren Bericht veröffentlicht, gibt sie dem Rat Gelegenheit zur Stellungnahme.
- Die Bürgerschaft kann Ergänzungsberichte verlangen.
Anträge an die Bürgerschaft
Die Geschäftsprüfungskommission unterbreitet der Bürgerschaft Anträge über die Abnahme der Jahresrechnung.
Sie kann Anträge stellen:
a) über Budget und Steuerfuss;
b) zu anderen Geschäften.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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