Abstimmung vom 27. September 2026
27. Sept. 2026
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht aufgrund von Art. 369 ZGB von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind.
Fehlende Unterlagen über zusätzliches Abstimmungsmaterial kann bei der Ratskanzlei während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung bezogen werden (Telefon 071 385 12 15 oder E-Mail:gemeinde@andwil.ch).