Das Amtsnotariat stellt für Sie auf ein entsprechendes Begehren die Erbbescheinigung aus. Grundeigentum kann nur mit einer Original-Erbbescheinigung auf die Erben überschrieben werden, womit diese dann darüber verfügen können.

Für die Gemeinde Andwil zuständig ist das Amtsnotariat St. Gallen.
Das Formular zur Bestellung einer Erbbescheinigung finden Sie hier

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