Erbbescheinigung
Das Amtsnotariat stellt für Sie auf ein entsprechendes Begehren die Erbbescheinigung aus. Grundeigentum kann nur mit einer Original-Erbbescheinigung auf die Erben überschrieben werden, womit diese dann darüber verfügen können.
Für die Gemeinde Andwil zuständig ist das Amtsnotariat St. GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Das Formular zur Bestellung einer Erbbescheinigung finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Grundbuchamt | 058 258 33 57 | grundbuchamt@andwil.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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