Beglaubigte Kopie eines Dokuments

Die Gemeinderatskanzlei oder das Einwohneramt können eine beglaubigte Kopie Ihres Originaldokuments erstellen. Die Fotokopie muss zwingend von der Amtsstelle erstellt werden.

Für Überbeglaubigungen, so genannte «Apostillen», ist die Staatskanzlei des Kantons St.Gallen zuständig.

Preis

CHF 10.00 / Dokument (CHF 5.00 für jede weitere Seite)

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