Beglaubigte Kopie eines Dokuments
Das Einwohneramt oder die Gemeinderatskanzlei können eine beglaubigte Kopie Ihres Originaldokuments erstellen. Die Fotokopie muss zwingend von der Amtsstelle erstellt werden.
Für Überbeglaubigungen, so genannte «Apostillen», ist die Staatskanzlei des Kantons St.GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zuständig.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohneramt | 058 258 33 50 | einwohneramt@andwil.ch |