Unterschriftsbeglaubigung
Beim Einwohneramt oder bei der Gemeinderatskanzlei können Unterschriften beglaubigt werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache und ein Identitätsnachweis (ID, Reisepass, Ausländerausweis) nötig. Bitte setzen Sie die zu beglaubigende Unterschrift erst unter Anwesenheit der beglaubigenden Person unter das entsprechende Dokument.
Für Überbeglaubigungen, so genannte «Apostillen», ist die Staatskanzlei des Kantons St.GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zuständig.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohneramt | 058 258 33 50 | einwohneramt@andwil.ch |