Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.abstimmungen.sg.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Kontakt

Gemeinderatskanzlei, gemeinde@andwil.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 10.00 bis 11.30 Uhr

Urnenstandort

Otmarzentrum, Andwil

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht aufgrund von Art. 369 ZGB von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind.

Fehlende Unterlagen über zusätzliches Abstimmungsmaterial kann beim Stimmregisterführer während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung bezogen werden (Telefon 071 385 12 15).

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist