Vermessung führt zu reduzierter Gewässerraumbreite
Der Bach bildet auf einer Länge von rund 300 Metern die Gemeindegrenze zwischen Gossau und Andwil. Auf Gossauer Gemeindegebiet wird er als Andwilerbach bezeichnet, auf Andwiler Gemeindegebiet als Dorfbach.
Die koordinierten Pläne zur Festlegung des Gewässerraums lagen im Frühjahr dieses Jahres in Gossau und Andwil öffentlich auf. Während der Auflagefrist ging eine Einsprache ein. Der Einsprecher verlangte, die Sohlenbreite des Bachs in einem weiteren Abschnitt zu vermessen. Die Planer haben sich für jenen Abschnitt wie üblich auf die im Geoportal eingetragene Sohlenbreite von 2,50 Meter gestützt.
Die inzwischen durchgeführte Vermessung ergab, dass die Sohlenbreite dort durchschnittlich rund 30 Zentimeter geringer ist als ursprünglich angenommen. Aufgrund dieser neuen Messwerte reduziert sich die erforderliche Gewässerraumbreite um 1,10 Meter auf 15,30 Meter. Entsprechend wurden die Pläne für diesen Abschnitt angepasst. Die Anpassung des Sondernutzungsplans macht eine Änderungsauflage erforderlich.
Öffentliche Auflage
Der Sondernutzungsplan II «Festlegung Gewässerraum Dorfbach (Andwil)» wird zusammen mit dem Planungsbericht und der technischen Dokumentation vom 31. August bis 29. September 2026 in der Gemeinderatskanzlei Andwil, Lätschenstrasse 7, 9204 Andwil öffentlich aufgelegt oder ist unter Publikationen einsehbar. Ergänzend dazu finden Sie im Download die entsprechenden Unterlagen.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Sondernutzungsplan Dorfbach - Plan II (PDF, 734 kB) | Download | 0 | Sondernutzungsplan Dorfbach - Plan II |
| Planungsbericht (PDF, 1.47 MB) | Download | 1 | Planungsbericht |
| Technische Dokumentation (PDF, 310 kB) | Download | 2 | Technische Dokumentation |