Feuer und Feuerwerk ausserhalb vom Wald erlaubt

24. August 2026
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr gemindert.
Der Kanton hat deshalb seit 22. August 2026, das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes aufgehoben. In Wald und Waldesnähe bleibt das Verbot bestehen. Auch können regionale Verbote durch die Gemeinden erlassen werden.

Seit dem 17. Juli 2026 gilt im Kanton St. Gallen ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses
wurde notwendig, weil die Waldbrandgefahr im gesamten Kanton sehr gross war. Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr nun so stark gemindert, dass das Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes seit 22. August 2026, aufgehoben wurde. Weiterhin verboten bleiben Feuer und Feuerwerke im Wald und in Waldesnähe (200m).

Der Fachstab Trockenheit verfolgt die Lage weiter. Je nach Wetterentwicklung sind
Einschränkungen wieder möglich.
 

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