Originalbelege in Steuererklärungen
Die Wegleitung weist ausdrücklich darauf hin, dass Belege nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie daher nur dann Originale ein, wenn Sie diese nicht mehr benötigen oder wenn es ausdrücklich verlangt wird – zum Beispiel bei Lohnausweisen, Rentenbescheinigungen (1. und 2. Säule), Bescheinigungen der Säule 3a oder Einkaufsbestätigungen in die 2. Säule.
Das Steueramt ist aktuell nur auf Voranmeldung erreichbar.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne per E-Mail unter steueramt@andwil.ch melden.