Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Andwil SG erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Die Schweiz kennt das System des dreistufigen Bürgerrechts; das Staats-, Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Dabei ist es je nach Kanton und Gemeinde möglich, mehrere Kantons- und / oder Gemeindebürgerrechte zu besitzen. Dabei ist das Einverständnis von allen drei Staatsebenen (Gemeinde, Kanton, Bund) erforderlich.

Erwerb des Gemeindebürgerrechts von Andwil SG
Sofern Sie das Gemeindebürgerrecht von Andwil SG erwerben möchten, bedarf es einer Einbürgerung durch den Andwiler Einbürgerungsrat sowie einer allfälligen Erteilung des Kantonsbürgerrechts von St.Gallen.

Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
Es bestehen drei Verfahrensarten für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch behördlichen Beschluss. Diese tragen der unterschiedlichen Situation von ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern Rechnung:

Die ordentliche Einbürgerung steht ausländischen Staatsbürgern offen, die mindestens 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben, davon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs, und eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen;

Die erleichterte Einbürgerung steht unter anderem Personen zu,

  • die mit einem Schweizer Staatsbürger oder einer Schweizer Staatsbürgerin verheiratet sind;
  • die zur dritten Ausländergeneration gehören und in der Schweiz geboren wurden.

Daneben kennt die Schweiz weitere erleichterte Einbürgerungsverfahren, beispielsweise für Staatenlose.

Die Wiedereinbürgerung steht Personen zu, die das Schweizer Bürgerrecht durch Verwirkung, Entlassung oder Verlust des Schweizer Bürgerrechts verloren haben.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen, den Ablauf des Verfahrens und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

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